Nachbarschaftsrecht:
Beispielhafte Tätigkeitsbereiche:
Grenzabstände von Anpflanzungen, Einfriedungen und Gebäuden
Abwehr von Geruchs- und Lärmbelästigungen
Rückschnitt von Bäumen und Hecken
Ihr Ansprechpartner: RA Manfred K. Heller