Nachbarschaftsrecht:

 

        Beispielhafte Tätigkeitsbereiche:

        Grenzabstände von Anpflanzungen, Einfriedungen und Gebäuden

        Abwehr von Geruchs- und Lärmbelästigungen

        Rückschnitt von Bäumen und Hecken

 

        Ihr Ansprechpartner: RA Manfred K. Heller