Gebühren / Rechtsschutzversicherungen       

 

Sofern Sie mit uns keine gesonderte Gebührenvereinbarung treffen, gelten die Regelungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes).

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden Gebühren vom Staat im Rahmen der Beratungs- bzw. Prozeßkostenhilfe übernommen.

Berechtigungsscheine werden von den Amtsgerichten ausgestellt.

Wir arbeiten mit sämtlichen Rechtsschutzversicherern zusammen und liquidieren unsere Kosten, im Regelfall für Sie ohne weitere Kosten, grundsätzlich unmittelbar gegenüber diesen.